Coronatest
Wir bieten keine Coronatests mehr an!
Hinweis: Seit dem 01.01.2023 Testen wir nicht mehr.
Ab dem 24. November 2022 gilt eine neue Testverordnung
Nachweise müssen vorgezeigt werden:
Kostenbefreit
- Teilnehmer*innen an SARS-CoV-2-Impfstoffstudien (Teilnahmebescheinigung)
- Besucher sowie Patienten von Vorsorge- und Rehaeinrichtungen* (Formblatt der Einrichtung)
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 Personen beschäftigen
- Beendigung der Quarantäne/Absonderung (positiver Nachweis, auch Schnelltest-Dokument, Absonderungsanordnung vom Gesundheitsamt).
Nur noch verpflichtend für Personen in medizinischen oder pflegenden Berufen (auch pflegende Angehörige)!
* Besuch in folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Tageskliniken, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Entbindungseinrichtungen sowie ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung.
€ 9,95,– Selbstzahler
- Vollzahler: z. B. auch für den Besuch in Arztpraxen oder für medizinische Anwendungen, Veranstaltungen in Innenräumen oder Kontakt mit Ü60 (außer im Rahmen der Ausübung eines medizinischen oder pflegenden Berufes)