Coronatest

Wir bieten keine Coronatests mehr an!


Hinweis: Seit dem 01.01.2023 Testen wir nicht mehr.

Ab dem 24. November 2022 gilt eine neue Testverordnung 

Nachweise müssen vorgezeigt werden:

Kostenbefreit

  • Teilnehmer*innen an SARS-CoV-2-Impfstoffstudien (Teilnahmebescheinigung)
  • Besucher sowie Patienten von Vorsorge- und Rehaeinrichtungen* (Formblatt der Einrichtung)
  • Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 Personen beschäftigen
  • Beendigung der Quarantäne/Absonderung (positiver Nachweis, auch Schnelltest-Dokument, Absonderungsanordnung vom Gesundheitsamt).
    Nur noch verpflichtend für Personen in medizinischen oder pflegenden Berufen (auch pflegende Angehörige)!

* Besuch in folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Tageskliniken, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Entbindungseinrichtungen sowie ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung.

€ 9,95,– Selbstzahler

  • Vollzahler: z. B. auch für den Besuch in Arztpraxen oder für medizinische Anwendungen, Veranstaltungen in Innenräumen oder Kontakt mit Ü60 (außer im Rahmen der Ausübung eines medizinischen oder pflegenden Berufes)